Fachschaft Amerikanistik der LMU München
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Gremien

Universität


Die Ludwig-Maximilians-Universität München stellt das große Ganze dar, innerhalb dessen sich unsere Hochschulpolitik abspielt. Die LMU ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, d.h. sie besteht aus Mitgliedern, welche verschiedene Personenkreise sind, wie z.B. die Studierenden. In ihren Entscheidungsstrukturen ist die LMU weitgehend eine Gruppenuniversität: Die Professoren, die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die Studierenden und die sonstigen Mitarbeiter bilden jeweils eine Gruppe, welche Vertreter in universitäre Gremien entsendet. Den weiteren Mitgliedern der Universität, wie Lehrbeauftragten, Privatdozenten etc., steht dieses Recht nicht zu - außer sie gehören zusätzlich einer der zuvor genannten Gruppen an. Die wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter sowie die Studierenden haben darüber hinaus eigene Vertretungsstrukturen.

Hochschulleitung

Die Hochschulleitung besteht aus dem Präsidenten, den vier Vizepräsidenten und dem Kanzler. Sie führt die laufenden Geschäfte der Universität, sofern diese nicht anderen Einrichtungen zugewiesen sind. Daneben existiert als überwiegend beratendes Organ die erweiterte Hochschulleitung, welcher neben den Mitgliedern der Hochschulleitung die Dekane, je ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter sowie der Studierenden und die Frauenbeauftragte angehören. Der Präsident vertritt die Universität und setzt die Beschlüsse ihrer Gremien um. Er wird vom Hochschulrat gewählt und muss eine mehrjährige Erfahrung in Verwaltung, Wirtschaft oder Wissenschaft nachweisen. Er wird durch den von ihm bestimmten Vizepräsidenten vertreten. In Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten erfolgt die Vertretung durch den Kanzler.

Senat

Der Senat ist neben dem Hochschulrat das oberste Entscheidungsgremium der Universität. Er besteht aus zehn Vertretern der Professoren, je zwei Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter, der Studierenden sowie der Frauenbeauftragten der Universität und ihrer ständigen Vertreterin. Die Mitglieder der Hochschulleitung nehmen an den Sitzungen des Senats beratend, die beiden Ersatzvertreter der Studierenden mit den meisten Stimmen als Gäste teil.

Der Senat beschließt bzw. berät über

  • die Satzungen der Hochschule
  • Vorschläge zum Fächerangebot
  • Berufungsverfahren
  • Grundsatzfragen des Bibliotheksystems sowie die Zuordnung der Studierenden zu Fachschaften.

Ferner besetzt bzw. wählt er nach Maßgabe der Grundordnung die ständigen zentralen Ausschüsse, das Kuratorium und den Hochschulrat, wobei er die hochschulangehörigen Mitglieder selbst wählt undden Vorschlag über die nicht hochschulangehörigen Mitglieder bestätigen oder ablehnen kann.

Hochschulrat

Der neue Hochschulrat übernimmt weitestgehend die Aufgaben des bisherigen erweiterten Senats. Anders als letzterer, der aus dem Senat, den Dekanen und zusätzlichen Gruppenvertretern bestand, setzt sich der Hochschulrat nur zur Hälfte aus vom Senat gewählten hochschulangehörigen Mitgliedern zusammen. Die weiteren Mitglieder werden nach einen komplexen Verfahren dem Staatsministerium zur Bestellung vorgeschlagen und müssen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis sein.

Der Hochschulrat ist zuständig für

  • die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten,
  • Änderungen der Grundordnung und
  • Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten der Wissenschaft, des Studiums und des Haushalts.

Da bei Stimmengleichheit das Votum des nicht-hochschulangehörigen Vorsitzenden des Hochschulrats ausschlaggebend ist, haben die Vertreter aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft enorme Einflussmöglichkeiten.

Kommissionen

An der LMU existieren als zentrale Ausschüsse, welche mit den Vertretern der vier Gruppen besetzt sind und Beschlussvorlagen für den Senat erarbeiten

  • der Strategieausschuss,
  • der Forschungsausschuss,
  • der Ausschuss für Lehre und Studium,
  • der ständige Untersuchungsausschuss zur Aufdeckung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
  • Ferner gibt es gemeinsame Kommissionen mehrerer Fakultäten für Orthodoxe Theologie und den Ph.D.-Studiengang Systemic Neurosciences (Graduate School of Systemic Neurosciences)

Fakultäten


Die LMU untergliedert sich in 18 Fakultäten, deren Reihung und Nummerierung historisch bedingt ist (eine Übersicht über die Fakultäten und ihre Entwicklung gibt es beim Universitätsarchiv). Die Fakultäten sind die organisatorischen Grundeinheiten der Hochschule; sie erfüllen unbeschadet der Gesamtverantwortung und Zuständigkeiten der zentralen Organe der Hochschule für ihr Gebiet die Aufgaben der Hochschule. Sie haben zwar mit der Einführung der Departments an Zuständigkeiten verloren, sind aber beispielsweise weiterhin beinahe alleinig zuständig für

  • Promotions- und Habilitationsverfahren
  • Berufungsverfahren
  • den abschließenden Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen

Dekan / Prodekan / Studiendekan

Der vom Fakultätsrat gewählte Dekan vertritt die Fakultät, soweit sie teilrechtsfähig ist, vollzieht die Beschlüsse des Fakultätsrats und führt die laufenden Geschäfte der Fakultät sowie die vom Fakultätsrat zugewiesenen Angelegenheiten. Dem Dekan obliegt insbesondere der Vorsitz im Fakultätsrat sowie den Berufungs- und Habilitationskommissionen der Fakultät. Er wird vom Prodekan vertreten. Ferner wählt jede Fakultät - je nach ihrer Fächerstruktur - einen oder mehrere Studiendekane. Diese sind für die Evaluation der Lehrveranstaltungen, die Lehrberichte und die Organisation der Studienangelegenheiten zuständig.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, sofern diese nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Er ist insbesondere zuständig für die Wahl der Dekane, Prodekane und Studiendekane, die Besetzung der Ausschüsse der Fakultät, die Stellungnahme und Durchführung von Habilitations- und Berufungsverfahren, die Verabschiedung von Satzungen, welche die Fakultät betreffen und Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung.

Departments


Ein Department stellt eine - im rechtsdeutsch formuliert - wissenschaftliche Betriebseinheit dar. Departments sind am ehesten als eine Zusammenfassung fachverwandter Institute zu verstehen. Der Name ist hierbei nicht relevant. So können sich Departments auch Institute, Seminare oder Sektionen nennen. Die Abteilungen mancher Departments haben wiederum teils ihren Institutsnamen behalten. Ein Department verwaltet sämtliche Sach-, Finanz- Personal- und sonstige Mittel, die ihm zugewiesen sind. Hierzu sind bei den Departments Geschäftsstellen eingerichtet, die von einem Geschäftsstellenleiter / Geschäftsführer geleitet werden.

Das oberste Entscheidungsorgan ist meist die kollegiale Leitung, welcher entweder sämtliche Professoren oder alle W3/C4 Professoren und ein Teil der W2/C3 Professoren angehören. Das Leitungskollegium entscheidet über alle Angelegenheiten des Deprtaments, sofern sie nicht dem Geschäftsführer, dem Vorstand oder einzelnen Abteilungen zugewiesen sind. Der geschäftsführende Vorstand wird vom Leitungskollegium gewählt. Dieser wählt sich dann einen geschäftsführenden Direktor, welcher das Department vertritt.